Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.03.1962 zuletzt geändert am 07.03.2001
Die Mitgliederversammlung vom 29.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Vereinsleitung) und § 9 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Ausgabenrahmen des Kassiers und des Vorsitzenden wird durch Ausschlußbeschluß geregelt und darf 510,00 EUR nicht übersteigen.
Der Vorstand besteht nun aus dem 1.Vorsitzenden und dem 2.Vorsitzenden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.06.1964 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 404 SP getreten. Freigegeben am 21.02.2006.
Fall 5
Fall 6
Fall 8
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.