Handelsregister · VR 40188
Chronologischer Auszug
Verein der Hundefreunde Rimbach und Umgebung e.V. · Amtsgericht Darmstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein der Hundefreunde Rimbach und Umgebung e.V. b) Fürth-Fahrenbach | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte nur im Wert von 250,00 Euro getätigt werden dürfen. b) 2. Vorsitzender: Schuch, Gerhard, Reichelsheim (Odenwald), *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Helmut, Blatt, Fürth, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 06.11.1954 zuletzt geändert am 26.09.2004 | a) 16.11.2006 Schütz b) Tag der ersten Eintragung: 07.12.1954 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzungsänderung Blatt 178 ff. d. A. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Schuch, Gerhard, Reichelsheim (Odenwald), *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Schweikert, Marcus, Rimbach, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 06.05.2024 Rapp b) Anmeldung Blatt 232/233 und 234/235, Satzung Blatt 240 - 247 Fall 5 | |
| 3 | b) Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: 2. Vorsitzender: Schweickert, Marcus, Rimbach, *XX.XX.XXXX | a) 06.05.2024 Rapp b) Fall 6 i.V.m Fall 5 Eintragung vom 06.05.2024 von Amts wegen berichtigt. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.