Handelsregister · VR 833

Registerinformationen

Verein der Hundefreunde 1908 Pfungstadt · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein der Hundefreunde 1908 Pfungstadt
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Pfungstadt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 833
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
06.05.2024
Abrufstand
27.05.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Sven Scharnagl

Riedstadt

Vorstand

Beatrix Wild

Gernsheim

Vorstand

Sandra Fuhrer

Ober-Ramstadt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Rechner.
  • Tag der ersten Eintragung: 17.08.1950 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 272 - 275 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 306/307
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Anmeldungen Bl. 54 - 56, 81 - 83, Beschlüsse/Protokolle Bl. 71 - 76, 85 - 86
  • Anmeldung Blatt 106, Protokoll/Beschluss Bl. 101
  • Fall 6
  • Anmeldung Blatt 108
  • Fall 7

Satzung

  • Satzung vom 30.08.1947 zuletzt geändert am 12.02.2005
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2017 hat die Änderung in den §§ 2 (Zweck und Aufgaben - neue Untergliederung in § 2, 2 a und 2 b), 3 (Beiträge, Erfüllungsort und Gerichtsstand), 4 (Mitgliedschaft), 6 (Verlust der Mitgliedschaft), 7 (Rechte der Mitglieder), 8 (Pflichten der Mitglieder), 9 (Vereinsstrafen), 10 (Vereinsorgane - neue Untergliederung in § 10 a und 10 b), 11 (Geschäftsordnung) und 17 (Übergeordnete Zuständigkeit und Rechtsgrundlagen) - durch die Einfügung des neuen § 17 ist der vormalige § 17 jetzt § 18 (Vereinsauflösung), die Mitgliederversammlung vom 20.01.2018 als Nachtrag eine Änderung in § 15 (Bekanntmachung) der Satzung beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.