Gesetzlicher Vertreter des Vereins im Sinne des § 26 BGB ist der erste Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung der zweite Vorsitzende, im Falle der Verhinderung sowohl des ersten als auch des zweiten Vorsitzenden der erste Schriftführer. Der Fall der Verhinderung muss nicht nachgewiesen werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Dimitrios Pavlou
Berlin
274
Michail Karampournalidis
Berlin
274
Evaggelos Wasdaris
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.