Handelsregister · VR 3787

Chronologischer Auszug

Verein der Gartenfreunde Schlitz e.V. · Amtsgericht Gießen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein der Gartenfreunde Schlitz e.V.

b)
Schlitz
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1.
Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den
Verein gemeinsam.

b)
1. Rechnerin:
Thies, Hannelore, Bankkauffrau, Schlitz
1. Vorsitzender:
Thies, Fritz, Schlitz, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Günther, Waltraud, Schlitz-Hutzdorf, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Hillebrand, Elisabeth, Schlitz, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 01.03.1996 zuletzt geändert am 07.03.1997
a)
18.10.2005
Turan

b)
Tag der ersten Eintragung:
22.04.1996
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Thies, Fritz, Schlitz, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Rechnerin:
Thies, Hannelore, Bankkauffrau, Schlitz
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt,
nun:
Schriftführerin:
Günther, Waltraud, Schlitz, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Rechnerin:
Künzel, Jutta, Schlitz, *XX.XX.XXXX
a)
28.04.2008
Unzeitig

b)
Anmeldung Blatt 1 Sonderband
Satzung Blatt 6-8 Sonderband
3a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Rechner und
dem Schriftführer.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter einer der
Vorsitzenden, vertreten den Verein gemeinsam.

b)
Geändert, nun:
1. Vorsitzende:
Hillebrand, Elisabeth, Schlitz, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Nowraty, Hans Heinrich, Schlitz, *XX.XX.XXXX
a)
22.04.2009
Unzeitig

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.