Handelsregister · VR 240368
Chronologischer Auszug
Verein der Gartenfreunde Nufringen e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gartenfreunde Nufringen (gemeinnütziger Verein für Siedler, Eigenheimer und Kleingärtner) b) Nurfringen | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassier und der Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, wobei immer der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende mitwirken müssen. b) 1. Vorsitzender: Gally, Bernd, Nufringen, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Annuschek, Uwe, Nufringen, *XX.XX.XXXX Kassier: Joschika, Josef, Nufringen, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Babel, Thale, Nufringen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 10.04.1965 zuletzt geändert am 06.03.1993 | a) 30.09.2014 Steiner b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.09.2014. Tag der ersten Eintragung: 19.11.1965 Satzung: Sonderband Blatt 4, 58 - 61 |
| 2 | a) Name geändert; nun: Verein der Gartenfreunde Nufringen e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. b) Nicht mehr Kassier: Joschika, Josef, Nufringen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführer: Babel, Thale, Nufringen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 13.06.2016 Smailus b) Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.