Verein der Freunde und Förderer des Schulverbundes GGS Lauenburger Allee Duisburg e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Duisburg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 3073
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Letzte Eintragung
08.08.2024
Abrufstand
10.01.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Zum Vorstand gehören: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Kassierer, Schriftführer und Beiratsmitglied. Der Verein wird durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen von beiden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Pamela Kotzyba
Duisburg
Vorstand
Sabrina Dreidoppel
Duisburg
Vorstand
Alexandra Albrecht
Duisburg
Vorstand
Desiree Budinger
Duisburg
Vorstand
Simone Nagert
Duisburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 19.06.1991 mit Änderung des § 7.
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.07.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins), § 3 ( Mitgliedschaft), § 4 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), § 5 (Beiträge, Kassen- und Rechnungswesen), § 10 (Auflösung des Vereins) sowie in § 11(Schlussfassung) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Namens des Vereins) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Duisburg: 13.01.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 53-59 des Sonderbandes
Satzung Bl 83 - 89 des Sonderbandes
Satzung Blatt 140-143 des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.