Handelsregister · VR 13481

Chronologischer Auszug

Verein der Freunde und Förderer des Rolf Lappe Kindergarten e.V. · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein der Freunde und Förderer der ROLF-LAPPE-STIFTUNG
e.V.

b)
Köln
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei
und höchstens vier Personen.

b)
Vorstand:
Recker, Hanno, Erftstadt, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Knipschild, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 29.06.2000
a)
29.09.2003
Strube

b)
Tag der ersten Eintragung:
12.09.2000
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblatts
getreten. Freigegeben am
29.09.2003.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Recker, Hanno, Erftstadt, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Baars, Wilhelm, Kerpen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Fuchs, Monika, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
17.06.2008
Schmied

b)
Satzung Bl. 5-9 Sdb.
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Knipschild, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
20.01.2011
Drewke
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
14.10.2013
Drewke

b)
Beschluss nebst
Satzungsneufassung
Bl. 22-30 Sdb.
5a)
Verein der Freunde und Förderer des Rolf Lappe Kindergarten
e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2019 hat beschlossen, den Vereinsnamen und
entsprechend die Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) zu ändern. Desweiteren
wurde die Satzung in § 2 (Vereinzweck) sowie § 12 (Inkrafttreten) geändert.
a)
30.10.2019
Raschke

b)
Beschluss Bl. 35 - 38 Sdb.;
Wortlaut der Satzung Bl. 39 - 42
Sdb.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.