Handelsregister · VR 4692

Registerinformationen

Verein der Freunde und Förderer des Passavant-Waldschwimmbades der Gemeinde Aarbergen e.V. · Amtsgericht Wiesbaden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein der Freunde und Förderer des Passavant-Waldschwimmbades der Gemeinde Aarbergen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Aarbergen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 4692
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Letzte Eintragung
14.10.2021
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Helga Jablonski

Aarbergen

Vorstand

Richard Jablonski

Aarbergen

Vorstand

Regina Weilnau

Aarbergen

Vorstand

Gudrun Bader

Aarbergen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer.
  • Tag der ersten Eintragung: 26.10.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 6 bis Blatt 7 d. A.
  • Anmeldung Blatt 21-22 Sonderband
  • Beschluss Blatt 23-30 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 31 Sonderband Beschluss Blatt 36 Sonderband Satzung Blatt 38-39 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 40 Sonderband Beschluss Blatt 47-52 Sonderband
  • Anmeldung Bl. 67-68 Sonderband Beschluss Bl. 72 Sonderband Satzung Bl. 74-75 Sonderband

Satzung

  • Satzung vom 20.03.2000 zuletzt geändert am 03.08.2000
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2015 hat die Änderung der Satzung unter Punkt 2 (Zweck) und 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 01.09.2021 hat die Änderung der Satzung in Punkt 8. (Ordentliche Mitgliederversammlung) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.