Handelsregister · VR 100379

Registerinformationen

Verein der Freunde und Förderer des Museums für Kinematographie e. V. · Amtsgericht Hildesheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein der Freunde und Förderer des Museums für Kinematographie e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Ribbesbüttel OT Vollbüttel

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 100379
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Letzte Eintragung
27.01.2020
Abrufstand
06.04.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Peter Schade-Didschies

Ribbesbüttel

Vorstand

Bernd Riechers

Gifhorn

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 06.11.1988
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2008 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Organe des Vereins), § 7 (Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung), § 8 (Amtsdauer des Vorstands) und § 9 (Aufgaben des Vorstands), sowie die Streichung von § 11 (Kuratorium) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.12.2014 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Sitz), 2 (Zweck), 3 (Mitglieder), 4 (Austritt / Ausschluss), 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Vorstand), 10 (Vorstandssitzung) und 12 (Auflösung) und mit ihr eine Änderung der Vertretungsregelung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 01.11.2015 hat die Änderung der Satzung in §§ 7 (schriftliche Zustimmung) und 9 (Vertretung) beschlossen.

Freitext

  • Beschl. d. Mitgliederversammlung Bl. 103-106, 107-109 und Satzung Bl. 127-130 d. A. Tag der ersten Eintragung: 17.01.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.01.2006.
  • Satzung Blatt 185 ff. der Akten
  • Protokolle Blatt 202/203, 230/231 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.