Verein der Freunde und Förderer des Kreismuseums Zons
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Dormagen-Zons
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 868
Gericht
Amtsgericht Neuss
Letzte Eintragung
11.02.2019
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Georg Uhlenbroich
Kaarst
Vorstand
Joachim Fischer
Dormagen
Vorstand
Lorenz Manns
Dormagen
Vorstand
Anna-Karina Hahn
Dormagen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10. Mai 1977, mehrfach geändert, zuletzt geändert am 27. Juni 1981.
Die Mitgliederversammlung vom 02. Dezember 2004 hat die Änderung der Satzung in §§ 6.1 und 6.2 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 7. Dezember 2012 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 20.09.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 79 der Akten
Eingetragen nach dem Protokoll vom 04.12.2003, Blatt 121 f. der Akten
Versammlungsbeschluss vom 02.12.2004 Bl. 134 d. A.
Eingetragen nach dem Protokoll vom 06.12.2005 Bl. 142 ff. d. A.
Eingetragen nach dem Protokoll der Mitgliederversammlung vom 6. Dezember 2007, Bl. 158 ff. d. A.
Eingetragen nach den Protokollen der Mitgliederversammlungen vom 3. Dezember 2010, Blatt 216 ff. der Akte und 7. Dezember 2012, Blatt 222 ff. der Akte; Satzung Hülle Blatt 229.
Eingetragen nach dem Protokoll der Mitgliederversammlung vom 6. Dezember 2013 Blatt 254-258 der Akte
Eingetragen nach den Protokollen der Mitgliederversammlungen vom 16.03.2017, Blatt 308 ff. der Akte und vom 21. März 2018, Blatt 313 ff. der Akte.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.