Handelsregister · VR 4060

Chronologischer Auszug

Verein der Freunde und Förderer des Kreismuseums Finsterwalde e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein der Freunde und Förderer des Kreismuseums
Finsterwalde e.V.

b)
Finsterwalde
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

b)
Vorsitzender:

1.
Dr. Aurig, Rainer, Lehrer, Finsterwalde

Schatzmeister:

2.
Wendt, Hubertus, Textiltechniker, Finsterwalde

Stellvertreter:

3.
Neidnicht, Birgit, Lehrerin, Finsterwalde

Stellvertreter:

4.
Dr. Langenbach, Kirsten, Bodendenkmalpflegerin, Finsterwalde
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 13.06.1996
zuletzt geändert durch Beschluss vom 19.07.2000
a)
23.11.2006
Weigert
b)
Tag der ersten Eintragung:
28.11.1996

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Bad Liebenwerda, VR 719
getreten.
2b)
Nicht mehr Stellvertreter:
4. Dr. Langenbach, Kirsten

Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Vorsitzender:
Dr. Aurig, Rainer, *XX.XX.XXXX, Finsterwalde

Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Schatzmeister:
Wendt, Hubertus, *XX.XX.XXXX, Lichterfeld-Schacksdorf
OT Schacksdorf

Die Eintragung zu Nr. 3 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Stellvertreter:
Neidnicht, Birgit, *XX.XX.XXXX, Finsterwalde
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2011 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Ziel des Vereins) beschlossen.
a)
25.03.2013
Lenk
b)
Satzung Bl. 7 - 9
SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.