Handelsregister · VR 340450

Registerinformationen

Verein der Freunde und Förderer des Jugendforschungszentrums Schwarzwald - Schönbuch e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein der Freunde und Förderer des Jugendforschungszentrums Schwarzwald - Schönbuch e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Nagold

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 340450
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
04.05.2023
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Dietrich Aldinger

Nagold

Vorstand

Barbara Renz

Nagold

Vorstand

Heribert Gaus

Empfingen

Vorstand

Jürgen Großmann

Nagold

Vorstand

Heike Reifurth

Karlsruhe

Vorstand

Ulrich Hamann

Nagold

Vorstand

Jürgen Stepper

Kämpfelbach

Vorstand

Harald Brandl

Calw

Vorstand

Helmut Günther

Herrenberg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 06.09.2007 zuletzt geändert am 11.12.2008
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2014 hat die Ergänzung der Satzung um einen neuen § 10 (Wissenschaftlicher Beirat) beschlossen. Die bisherigen §§ 10 bis 12 der Satzung sind nun §§ 11 bis 13.
  • Die Mitgliederversammlung vom 01.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins), § 8 (Vorstand) und § 13 (Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.01.2015.
  • Tag der ersten Eintragung: 09.11.2007
  • Satzung: Sonderband Blatt 9-14
  • Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 3 Änderungsbeschluss: Sonderband 1 Blatt 2
  • Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 9

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.