Handelsregister · VR 32423

Chronologischer Auszug

Verein der Freunde und Förderer des HAUS AM SEE e. V. · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freunde und Förderer des "Haus Am See" e. V.

b)
Schlaitz
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und
der Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam.

b)
Vorsitzender:
Berger, Walter, Schlaitz, *XX.XX.XXXX
stellv. Vorsitzende:
Grießbach, Susanne, Bitterfeld, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Schreiber, Horst, Gossa, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Kunze, Sabine, Raguhn, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 11.03.1995 zuletzt geändert am 16.04.2003
a)
25.06.2007
Fischer

b)
Tag der ersten Eintragung:
06.04.2005.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes (AG
Bitterfeld, VR 423) getreten.
Satzung Bl. 6 - 10 der Akte
2a)
Von Amts wegen neugefasst:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Bestellt:
Vorstand:
Vortheil, Käte, Muldestaussee OT Muldenstein,
*XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Vorstand:
Grießbach, Susanne, Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld,
*XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Berger, Walter, Schlaitz, *XX.XX.XXXX
a)
20.02.2015
Rackwitz
3a)
Verein der Freunde und Förderer des HAUS AM SEE e. V.

b)
Nach Gebietsreform von Amts wegen berichtigt, nun:
Muldestausee
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
08.03.2017
Rackwitz

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.