Handelsregister · VR 7925
Historischer Auszug
Verein der Freunde und Förderer des Bürgerhauses Goldstein · Amtsgericht Frankfurt am Main
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
A
ich
.
Tausender
|
Hunderter
|
Zehner
V
o
.
;
Blatt
misgericht
Frankfurt
am
Main
13579
ereinsregister
|
7
d
?
5
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
Rechtsverhältnisse
VR
orstan
Eintra-
b)
Sitz
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
4
|
5
1
a)
Verein
der
Frainde
und
Karl
König,
Schweißfachmann,
Frankfurt
am
Die
Satzung
ist
am
18.
April
1980
errichtet,
a)
7.
Sept.
1982
Förderer
des
Bürger-
Main,
1.
Vorsitzender;
ı
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
ist
der
1.
Vorsitzende,
hauses
Goldstein”
Richard
Burkholz,
Sparkassendirektor,
der
stellvertretende
Vorsitzende,
der
Kassierer
und
der
|
Da
‚Frankfurt
am
Main,
stellvertretender
Vor-
iSchriftführer.
isitzender;
|
willi
Schönzart,
Beamter
i.R.,
’b)
Satzung
Bl.
16-18
Frankfurt
am
Main,
Kassierer;
|
|
Marion
Pfaff-Brandt,
kaufmännische
Ange-
stellte,
Frankfurt
am
Main,
Schriftführerin.
v)
Frankfurt
am
Main
2
|
|
Durch
Beschluß
der
Mitgliederversammlung
'a)
6.
Jan.
1983
|
vom
24.
August
1982
wurde
die
Satzung
geändert
|
und
neu
gefaßt.
Z
Jeweils
zwei
Vorstandsmitglieder
sind
gemeinsam
vertretungsberechtigt.
|
b)
Be,
are
A.
RS
121
Karteiblatt
VR
..
.
Ir
Damme
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Ve
rei
ns
reg
iste
r
Rückseite
von
Blatt
............
Nr.
der
a)
Name
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
Vorstand
des
Vereins
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung,
gung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
5
4
Fortsetzung
auf
dem
........
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.