Handelsregister · VR 996

Registerinformationen

Verein der Freunde und Förderer der Technischen Hochschule Ingolstadt e.V. (kurz: THI Förderverein) · Amtsgericht Ingolstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein der Freunde und Förderer der Technischen Hochschule Ingolstadt e.V. (kurz: THI Förderverein)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Ingolstadt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 996
Gericht
Amtsgericht Ingolstadt
Letzte Eintragung
08.09.2025
Abrufstand
10.04.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Hubert Waltl

Baar-Ebenhausen

Vorstand

Franz Schabmüller

Ingolstadt

Vorstand

Georg Rosenfeld

München

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 15.11.1994 zuletzt geändert am 21.11.1995
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2003 hat die Änderung des § 8 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2013 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zwecke des Vereins), 4 (Mitgliedschaft), 8 (Vorstand) und 13 (Auflösung) der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.12.2018 hat die Änderung der §§ 2 (Zwecke des Vereins), 4 (Mitgliedschaft), 6 (Beiträge), 8 (Vorstand), 9 (Beirat), 10 (Mitgliederversammlung) und 13 (Auflösung) der Satzung beschlossen sowie die Ergänzung der Überschrift, einen Zusatz zur Überschrift und die Änderung des Schlussatzes der Satzung.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.07.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 1 (Name und Sitz).

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 25.01.1995. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4 SB;
  • Protokoll Bl. 22 SB mit Ergänzung Bl. 26 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 24 SB.
  • Beschluss Bl. 33 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 31 SB.
  • Beschluss Bl. 37 SB; Neue Satzung Bl. 38 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.