Handelsregister · VR 490338
Chronologischer Auszug
Verein der Freunde und Förderer der SMJ in der Erzdiözese Freiburg e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein der Freunde und Förderer der SMJ in der Erzdiözese Freiburg e.V. b) Oberkirch | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und bis zu fünf Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht ist dahingehend eingeschränkt, dass für den Abschluss oder die Kündigung von Arbeitsverträgen und für Rechtsgeschäfte, welche den Verein mit mehr als 1.000,00 Euro verpflichten, die Zustimmung des Vorstandes mit einfacher Mehrheit erforderlich ist. b) 1. Vorsitzender: Mühlfeit, Michael, Forchheim, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Müller, Thomas, Freiburg, *XX.XX.XXXX Kassenwart: Gerber, Georg, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Weiteres Vorstandsmitglied: Brenneisen, Mirko, Rheinmünster, *XX.XX.XXXX Weiteres Vorstandsmitglied: Winkler, Markus, Assamstadt, *XX.XX.XXXX Weiteres Vorstandsmitglied: Maas, Michael, Freiburg, *XX.XX.XXXX Weiteres Vorstandsmitglied: Langner, Ullrich, Oberkirch, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 17.05.2013 | a) 08.12.2014 Hurst b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.12.2014. Tag der ersten Eintragung: 18.07.2013 Satzung AS. 37 |
| 2 | b) Gewählt als Weiteres Vorstandsmitglied: Ruf, Bruno, Oberkirch, *XX.XX.XXXX | a) 15.09.2015 Fischer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.