Handelsregister · VR 2462

Registerinformationen

Verein der Freunde und Förderer der Sekundarschule Königsbrügge e. V. · Amtsgericht Bielefeld

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein der Freunde und Förderer der Sekundarschule Königsbrügge e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bielefeld

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2462
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Letzte Eintragung
02.12.2025
Abrufstand
19.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Evin Turan

Bielefeld

Vorstand

Arzu Civelek

Bielefeld

Vorstand

Svenja Wittemeier

Bielefeld

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 22.10.1987 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.02.1991 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2003 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 und 3 (Beiträge, Geschäftsjahr) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck) und § 8 (Der Vorstand) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.02.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2025 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck) und § 8 (Der Vorstand) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 29.12.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.05.2004.
  • Beschluß Blatt 71-72 d.A.
  • Protokoll Bl. 125-129 d.A. Satzung Bl. 130-132 d. A.
  • Beschl. Bl. 148-151 d.A., Satzung Bl. 152-156 d.A.
  • Beschluss Bl. 192-195 d.A. Satzung Bl. 197-202 d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.