Handelsregister · VR 2374

Chronologischer Auszug

Verein der Freunde und Förderer der Liebfrauenkirche Westerburg e.V. · Amtsgericht Montabaur

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein der Freunde und Förderer der Liebfrauenkirche
Westerburg e.V.

b)
Westerburg
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2
BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von
und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke
(und grundstücksgleicher Rechte) sowie außerdem zur
Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00 DM (mit
Worten: fünftausend deutsche Mark) die Zustimmung
der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
1. Vorsitzender:
Krempel, Gerhard, Rechtsanwalt, Westerburg
2. Vorsitzender:
Schäfer, Rudolf, Architekt, Westerburg
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 25.06.1998
a)
15.02.2006
Blaumeiser

b)
Tag der ersten Eintragung:
17.07.1998
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
15.02.2006.
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schäfer, Rudolf, Architekt, Westerburg
neu gewählt
2. Vorsitzender:
Kehr, Josef, Westerburg
a)
18.05.2006
Marciniak-Mielke
3b)
1. Vorsitzender:
Krempel, Gerhard, Rechtsanwalt, Westerburg,
*XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Kehr, Josef, Westerburg, *XX.XX.XXXX
a)
18.05.2006
Marciniak-Mielke

b)
vAwg mit Ergänzung der
Geburtsdaten
4a)
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende,
der 2. Vorsitzende und der Geschäftsführer. Jedes
Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht
des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise
beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb
oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen
Verfügungen über Grundstücke (und
grundstücksgleicher Rechte) sowie außerdem zur
Aufnahme eines Kredits von mehr als 10.000,00 Euro (in
Worten: zehntausend Euro) die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
gewählt als
Geschäftsfühererin:
Arendt, Ingeborg Maria, Westerburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2012 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Eintritt
der Mitglieder), § 10 (Mitgliedsbeitrag), § 11 (Organe des Vereins), § 12 (Der Vorstand), §
13 (Tätigkeit des Vorstands), § 14 (Berufung der Mitgliederversammlung), § 17
(Beschlußfassung) und § 20 (Förderbeirat) beschlossen.
a)
11.12.2012
Linder

b)
SA Bl. 69-80 d.A.
5b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Kehr, Josef, Westerburg, *XX.XX.XXXX
stellvertr. Vorsitzende:
Käsberger, Bernhard, Westerburg, *XX.XX.XXXX
a)
04.11.2013
Timme
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 ( Zweck)
beschlossen.
a)
18.03.2019
Weber

b)
Satzung Bl. 111-122 d.A.
7b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Krempel, Gerhard, Westerburg, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Käsberger, Bernhard, Westerburg, *XX.XX.XXXX
stellvertr. Vorsitzender:
Strüder, Hans Helmut, Langenhahn, *XX.XX.XXXX
a)
11.11.2022
Kirst

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.