Handelsregister · VR 351408

Chronologischer Auszug

Verein der Freunde und Förderer der Kerschensteinerschule Reutlingen e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein der Freunde und Förderer der Kerschensteinerschule
Reutlingen e.V.

b)
Reutlingen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Ersten Vorsitzenden, dem Stellvertretenden
Vorsitzenden, dem Geschäfts- und Schriftführer und dem
Schatzmeister.
Je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den
Verein.

b)
Schatzmeister:
Laible, Dieter, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
Geschäfts- und Schriftführer:
Bitzer, Heinz-Otto, Lichtenstein, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Stark, Hans-Joachim, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
Erster Vorsitzender:
Berger, Hubert, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 06.05.2009 mit Nachtrag vom 23.06.2009
a)
19.01.2015
Steiner

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
19.01.2015.
Tag der ersten Eintragung:
29.07.2009
Satzung:
Sonderband
Blatt 8 - 14
2b)
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Stark, Hans-Joachim, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäfts- und Schriftführer:
Bitzer, Heinz-Otto, Lichtenstein, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Stellvertretende Vorsitzende:
Bückers, Kordula Theresia, geb. Behle, Mössingen,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäfts- und Schriftführer:
Bächle, Thomas Christoph, Hülben, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.01.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck)
und § 12 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
09.01.2020
Gastgeb

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 54

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.