Handelsregister · VR 11546
Chronologischer Auszug
Verein der Freunde und Förderer der Heinrich-Kleyer-Schule in Frankfurt am Main · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein der Freunde und Förderer der Heinrich-Kleyer-Schule in Frankfurt am Main b) Frankfurt am Main | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Ausgaben über 10.000,00 DEM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Vorstandsmitglied: Agsten, Job, Lehrer, Frankfurt am Main Vorstandsmitglied: Ehrke, Reinhard, Lehrer, Flörsheim am Main | a) eingetragener Verein Satzung vom 01.07.1998 zuletzt geändert am 07.06.2001 | a) 27.01.2005 Aul b) Tag der ersten Eintragung: 29.12.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzungsänderung Blatt 18 Sonderband |
| 2 | b) Bestellt als Vorstand: Lengler, Ralf, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Keller, Mira, Mühltal, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Agsten, Job, Lehrer, Frankfurt am Main Nicht mehr Vorstandsmitglied: Ehrke, Reinhard, Lehrer, Flörsheim am Main Bestellt und wieder ausgeschieden als Vorstand: Boß, Sandra, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als Vorstand: Dworzak, Markus, Egelsbach | a) 26.08.2020 Schollmeyer b) Fall 2 | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Der Verein wird vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Ausgaben über 2.500 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck), 3 (Gemeinnützigkeit) und 10 (Auflösung) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 18.05.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 28.09.2023 Hecht b) Fall 3 Satzung Blatt 66-68 Sonderband |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.