Handelsregister · VR 30570

Registerinformationen

Verein der Freunde und Förderer der Goetheschule Dieburg e.V. · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein der Freunde und Förderer der Goetheschule Dieburg e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Dieburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 30570
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
17.06.2024
Abrufstand
19.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Markus Lintl

Dieburg

Vorstand

Martin Fach

Dieburg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
  • Tag der ersten Eintragung: 05.05.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Fall 2
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Beschluss Blatt 121 - 124
  • Satzung Blatt 132 - 134
  • Fall 7
  • Anmeldung Blatt 139, 140
  • Fall 8
  • Anmeldung Blatt 163-165
  • Fall 9
  • Anmeldung Blatt 177, 178
  • Beschluss Blatt 181, 182
  • Satzung Blatt 184, 185 (Leseabschrift)
  • Fall 10
  • Anmeldung Blatt 189-191
  • Beschluss Blatt 198-200
  • Satzung Blatt (Leseabschrift) 194, 195

Satzung

  • Satzung vom 18.01.1983 zuletzt geändert am 23.01.1996
  • Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2018 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 1 (Name) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Mitgliederversammlung), 5 (Vorstand) und 7 (Satzungsänderungen) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2024 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliederversammlung) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.