Handelsregister · VR 1422

Chronologischer Auszug

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Obernhof e.V. · Amtsgericht Montabaur

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr
Obernhof e.V.

b)
Obernhof
a)
Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen
Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB),
daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen
sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und
grundstücksgleiche Rechte), sowie außerdem zur
Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 DM die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Rechnungsführer:
Mäurer, Ralf, Verw. Angestellter, Obernhof
Vorsitzender:
Schäfer, Wolfgang, Obernhof, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Kasper, Anett, Obernhof, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 24.05.1986 zuletzt geändert am 29.01.2000
a)
13.02.2006
Talarek

b)
Tag der ersten Eintragung:
20.11.1986
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
13.02.2006.
2b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Schäfer, Wolfgang, Obernhof, *XX.XX.XXXX
a)
07.09.2006
Zell
3b)
Vorsitzender:
Hemmerich, Heinz-Jürgen, Obernhof, *XX.XX.XXXX
a)
09.08.2007
Cornet
4b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Hemmerich, Heinz-Jürgen, Obernhof, *XX.XX.XXXX
seit 15.01.2011
Vorsitzender:
Schäfer, Wolfgang, Obernhof, *XX.XX.XXXX
a)
12.04.2011
Rapp
5b)
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Kasper, Anett, Obernhof, *XX.XX.XXXX
gewählt als
2. Vorsitzender:
Patsch, Johann, Obernhof, *XX.XX.XXXX
a)
21.05.2013
Linder
6a)
Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen
Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB),
daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen
sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und
grundstücksgleiche Rechte), sowie außerdem zur
Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 Euro die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.01.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Ehrungen), § 8 (Mittel u.
Mittelverwendung), § 14 (Wahlen), § 15 (Vereinsvorstand), § 16 (Beschränkung der
Vertretungsmacht des Vorstandes) § 17 (Rechnungswesen) beschlossen.
a)
25.04.2016
Kempa
7b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Patsch, Johann, Obernhof, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Schmidt, Andreas, Obernhof, *XX.XX.XXXX
a)
18.02.2019
Urban
8b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Schäfer, Wolfgang, Obernhof, *XX.XX.XXXX
Nunmehr
Vorsitzender:
Schmidt, Andreas, Obernhof, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
stellvertr. Vorsitzender:
Mäurer, Marco, Obernhof, *XX.XX.XXXX
a)
18.02.2020
Urban

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.