Handelsregister · VR 2904

Chronologischer Auszug

Verein der Freunde und Förderer der Folkwang-Musikschule Essen e. V. · Amtsgericht Essen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein der Freunde und Förderer der Folkwang-Musikschule
Essen e. V.

b)
Essen
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Dr. Dreesmann, Klaus, Kaufmann, Essen
Vorstand:
Joschko, Ulrike, Dipl. Soz. Wissenschaftler, Essen
Vorstand:
Prof. Dr.-Ing. Pötschke, Jürgen, Essen
Vorstand:
Schiffer, Herbert, Abteilungsleiter, Heiligenhaus
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 05.02.1985
a)
05.11.2003
Ruhl

b)
Tag der ersten Eintragung:
22.03.1985
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
05.11.2003.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Dreesmann, Klaus, Kaufmann, Essen
Nicht mehr
Vorstand:
Schiffer, Herbert, Abteilungsleiter, Heiligenhaus
Gewählt zum
Vorstand:
Tillmann, Norbert, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
Gewählt zum
Vorstand:
Huber, Hildegard, Essen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2004 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 Zweck)
durch Einfügen einer neuen Ziffer c (die alte Ziffer c ist nun d), 5 (Beiträge), 8 (erweiterer
Vorstand) durch Einfügen eines neuen Absatzes 5 (die alten Absätze 5 und 6 sind jetzt 6
und 7) und 9 Abs. 1 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
18.02.2005
Schroeder
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.12.2008 hat die Änderung der Satzung in § 5
(Geschäftsjahr, Beiträge), die Mitgliederversammlung vom 18.12.2009 hat die Änderung
der Satzung in § 2 (Zweck) beschlossen.
a)
21.05.2010
Schroeder

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.