Handelsregister · VR 310499
Chronologischer Auszug
Verein der Freunde und Förderer der Benninger Kirbe e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein der Freunde und Förderer der Benninger Kirbe e.V. b) Benningen am Neckar | a) Vorstand gemäß § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer. Sie haben Einzelvertretungsbefugnis. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Leistungsvolumen über 1500,00 EURO hinaus, insbesondere für die Aufnahme von Darlehen, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Kassierer: Kroll, Markus, Benningen, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzende: Ledwig, Marina, Freiberg am Neckar, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Kroll, Jochen, Benningen, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Noll, Wolfgang, Benningen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 07.02.2006 | a) 28.10.2014 Sproll b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.10.2014. Tag der ersten Eintragung: 19.06.2006 Satzung: Sonderband Blatt 7/10 |
| 2 | b) Personenbezogene Daten (Wohnort) von Amts wegen berichtigt bei Kassierer: Kroll, Markus, Benningen am Neckar, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten (Wohnort) von Amts wegen berichtigt bei 2. Vorsitzender: Kroll, Jochen, Benningen am Neckar, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten (Wohnort) von Amts wegen berichtigt bei Schriftführer: Noll, Wolfgang, Benningen am Neckar, *XX.XX.XXXX | a) 28.11.2014 Müller |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.