Handelsregister · VR 5856

Chronologischer Auszug

Verein der Freunde und Förderer der Behindertenarbeit in Koßdorf e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein der Freunde und Förderer der Behindertenarbeit in Koßdorf e.V.

b)
Mühlberg/Elbe
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schatzmeister)
und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

b)
1. Vorsitzender:

1.
Branig, Stefan, *XX.XX.XXXX, Tröbitz

2. Vorsitzende:

2.
Rosenow, Diana, geb. Kopsch, *XX.XX.XXXX, Bad Liebenwerda OT Thalberg

Schatzmeisterin:

3.
Böhme, Silke, geb. Ekelmann, *XX.XX.XXXX, Mühlberg/Elbe OT Koßdorf
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 13.10.2014
a)
29.12.2014
Perl
2a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

b)
Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Vorstandsmitglied:

Branig, Stefan, *XX.XX.XXXX, Tröbitz

Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Vorstandsmitglied:

Rosenow, Diana, geb. Kopsch, *XX.XX.XXXX, Bad Liebenwerda OT Thalberg

Die Eintragung zu Nr. 3 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Vorstandsmitglied:
Böhme, Silke, geb. Ekelmann, *XX.XX.XXXX, Mühlberg/Elbe OT Koßdorf
a)
08.01.2018
Groba

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.