Handelsregister · VR 50523 früher Amtsgericht Warburg

Chronologischer Auszug

Verein der Freunde und Förderer der Barockorgel Borgentreich und des Orgelmuseums Borgentreich e.V: · Amtsgericht Paderborn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein der Freunde und Förderer der Johann-Patroclus-Möller-
Orgel und des Orgelmuseums Borgentreich

b)
Borgentreich
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem
Schatzmeister. Jeder von ihnen ist
einzelvertretungsberechtigt.

b)
Vorstand:
Ohlrogge, Joachim, Borgentreich, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Geihsen, Andreas, Borgentreich, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 25.05.1994 zuletzt geändert am 24.04.2002
a)
13.07.2009
Lutze

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.07.1994
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 523
Amtsgericht Warburg getreten.
Freigegeben am 13.07.2009.
2a)
Verein der Freunde und Förderer der Barockorgel Borgentreich
und des Orgelmuseums Borgentreich e.V:
b)
Bestellt als
Vorstand:
Bieling, Rainer, Borgentreich, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Ohlrogge, Joachim, Borgentreich, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2011 hat die Änderung der Satzung in der
Präambel, in § 1 (Name und Sitz) und in § 2 (Zweck des Vereins) und mit ihr die Änderung
des Namens des Vereins beschlossen.
a)
17.03.2014
Papenkordt

b)
Satzung Blatt 92 ff. des
Sonderbandes
3b)
Bestellt als
Vorstand:
Atteln, Michael, Borgentreich, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Bieling, Rainer, Borgentreich, *XX.XX.XXXX
a)
06.08.2019
Brand

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.