Handelsregister · VR 260525

Chronologischer Auszug

Verein der Freunde und Föderer der Staatlichen Regelschule "Friedrich Fröbel" Oberweißbach e.V. · Amtsgericht Rudolstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein der Freunde und Föderer der Staatlichen Regelschule
"Friedrich Fröbel" Oberweißbach e.V.

b)
Oberweißbach
a)
Der Verein wird vom 1. oder 2. Vorsitzenden mit einem
weiteren Vorstandsmitglied vertreten.

b)

1. Vorsitzender:
Walter, Jürgen, Oberweißbach, *XX.XX.XXXX

2. Vorsitzende:
Kummer, Dora, Oberweißbach, *XX.XX.XXXX

Schriftführer:
Fischer, Gabriele, Meuselbach-Schwarzmühle,
*XX.XX.XXXX

Kassierer:
Henkel, Sylvia, Meuselbach-Schwarzmühle, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 2.11.1994 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom
16.05.1995.
a)
15.08.2013
Dr. Meißner

b)
Tag der ersten Eintragung:
28.02.1995.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)

2. Vorsitzender:
Elsmann, Uwe, Katzhütte, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2. Vorsitzende:
Kummer, Dora, Oberweißbach, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Schriftführer:
Fischer, Gabriele, Meuselbach-Schwarzmühle,
*XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Kassierer:
Henkel, Sylvia, Meuselbach-Schwarzmühle, *XX.XX.XXXX

Kassierer:
Berwing, Gerhard, Oberweißbach, *XX.XX.XXXX

Schriftführer:
Weber-Schönecker, Kerstin, Steinach, *XX.XX.XXXX
b)
In der Mitgliederversammlung am 10.06.2013 wurde der Vorstand neu gewählt und
Satzungsänderungen hinsichtlich der § 2 ( Vereinszweck) und § 9 ( Vorstand )
beschlossen.
a)
16.08.2013
Dr. Meißner

b)
Blatt 51 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.