Handelsregister · VR 21072 früher Amtsgericht Rheinberg
Chronologischer Auszug
Verein der Freunde und Ehemaligen des Georg-Forster-Gymnasiums Kamp- Lintfort e.V · Amtsgericht Kleve
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein der Freunde und Ehemaligen des Städtischen Gymnasiums Kamp- Lintfort e.V b) Kamp-Lintfort | a) Vorstand gem. § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart, der stellvertretende Kassenwart und zwei weitere Mitglieder. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der Kassenwart, vertreten. Deren Vertretungsvollmacht ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 500,00 DM die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich ist. Der Kassenwart ist berechtigt, für den Verein Geschäfte abzuschließen, und zwar bis zu einem Betrag von jeweils 200,00 DM. b) stellvertretender Kassenwart: Fromm, Diethelm, Apotheker, Kamp-Lintfort Beisitzer: Eichhoff, Bernhard, Bankkaufmann, Sonsbeck Beisitzerin: Kijewski, Eleonore, Oberstudiendirektorin, Kamp-Lintfort 1. Vorsitzender: Schneider, René, Kamp-Lintfort, *XX.XX.XXXX stellvertretende Vorsitzende: Bergmann, Edelgard, Kamp-Lintfort, *XX.XX.XXXX Kassenwartin: Drese, Barbara, Kamp-Lintfort, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 16.01.1968 zuletzt geändert am 28.04.1993 | a) 26.06.2009 Rademacher b) Tag der ersten Eintragung: 29.03.1968 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1072 Amtsgericht Rheinberg getreten. |
| 2 | a) Nach Änderung, nunmehr: Verein der Freunde und Ehemaligen des Georg-Forster- Gymnasiums Kamp- Lintfort e.V | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Kassenwart. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 500,00 EUR im laufenden Vereinsjahr sind für den Verein nur verbindlich, wenn der gesamte Vorstand zustimmt. Der Kassenwart ist berechtigt, für den Verein Geschäfte bis zu einem Betrag von jeweils 50,- EUR allein abzuschließen. b) Nicht mehr stellvertretender Kassenwart: Fromm, Diethelm, Apotheker, Kamp-Lintfort Nicht mehr Beisitzer: Eichhoff, Bernhard, Bankkaufmann, Sonsbeck Nicht mehr Beisitzerin: Kijewski, Eleonore, Oberstudiendirektorin, Kamp-Lintfort Gewählt als Beisitzer: Winzen, Alexander, Rheinberg, *XX.XX.XXXX Gewählt als stellvertretende Kassenwartin: Emmerichs, Marion, Kamp-Lintfort, *XX.XX.XXXX Gewählt als Beisitzer: Schulmeyer, Thomas, Kamp-Lintfort, *XX.XX.XXXX Gewählt als Beisitzer: Ferber, Christoph, Kamp-Lintfort, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden als nicht eingetragen gewesener stellvertretender Kassenwart: Kirchner, Holger, Kamp-Lintfort, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden als nicht eingetragen gewesener Beisitzer: Zilske, Siegfried, Rheinberg, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden als nicht eingetragen gewesener Beisitzer: Peer, Jörg, Kamp-Lintfort, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2015 hat die Änderung in § 2 (Zweck) und § 15 (Auflösung) und die Mitgliederversammlung vom 09.12.2015 die vollständige Neufassung der Satzung insbesondere in Ziffer 1 (Name) und Ziffer 6 (Vorstand) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins und die Änderung der Vertretungsregelung beschlossen. | a) 12.10.2016 Gasthaus b) Satzungsänderungsbeschluss Blatt 251-255, Blatt 225, 226 aktuelle Satzung Blatt 256-261 Vorstandswahlen vom 13.04.1994 (Blatt 195), 22.05.2006 (Blatt 198), 10.04.2008 (Blatt 243), 25.02.2010 (Blatt 204), 27.03.2012 (Blatt 209) und 10.03.2016 (Blatt 247) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.