Handelsregister · VR 1295

Registerinformationen

Verein der Freunde, Förderer und ehemaligen Schüler des Städtischen Gymnasiums Kreuztal (vormals Friedrich-Flick-Gymnasium) e.V. · Amtsgericht Siegen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein der Freunde, Förderer und ehemaligen Schüler des Städtischen Gymnasiums Kreuztal (vormals Friedrich-Flick-Gymnasium) e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Kreuztal

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1295
Gericht
Amtsgericht Siegen
Letzte Eintragung
27.06.2025
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Robert Gibbels

Herborn

Vorstand

Daniel Keuper-Scholl

Kreuztal

Vorstand

Niklas Zankowski

Kreuztal

Vorstand

Florian Sabri Kamerolli

Kreuztal

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist am 15.10.1975 errichtet. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 27.12.1984 wurde die Satzung neugefasst. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 28.12.1987 wurde die Satzung in § 4 (Geschäftsjahr) geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.12.2008 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz), § 2 (Zweck), § 3 (Mitgliedschaft) und § 6 (Vorstand) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 2. Juli 2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 4 (Beiträge und Geschäftsjahr) beschlossen.

Freitext

  • Beschluss Blatt 82-87
  • Tag der ersten Eintragung: 17.02.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.08.2004.
  • Beschl. Bl. 150 ff.d.A.
  • Datum der Mitgliederversammlung von Amts wegen berichtigt.
  • Satzung Bl. 176 ff. d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.