Handelsregister · VR 633

Registerinformationen

Verein der Freunde, Förderer und Ehemaligen des Privaten Gymnasiums der Zisterzienserabtei Marienstatt e.V. · Amtsgericht Montabaur

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein der Freunde, Förderer und Ehemaligen des Privaten Gymnasiums der Zisterzienserabtei Marienstatt e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Streithausen-Marienstatt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 633
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Letzte Eintragung
29.07.2025
Abrufstand
01.02.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Thorsten Albrecht

Hattert

Vorstand

Kerstin Dorn

Hachenburg

Vorstand

Christian Ziegner

Gehlert

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 15.01.1970 zuletzt geändert am 23.10.2001
  • Die Mitgliederversammlung vom 01.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand- hier Beisitzer/stellv. Schulelternbeirat) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Abs 1- Mitglied im Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 03.04.1970 (umgeschrieben von VR 62 - Hachenburg am 01.04.1974) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.03.2006.
  • SAä Bl 259 ff
  • SAä Bl 284 ff
  • SAä Bl 298 ff
  • Satzung s. Blatt 330-333
  • Fall 12
  • Fall 13

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Mitgliederversammlung vom 22.01.2007 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand, Vorstand gem § 26 BGB jetzt Vorsitzender, Stellvertreter und Kassenverwalter) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.