Handelsregister · VR 1636

Chronologischer Auszug

Verein der Freunde des staatlichen Gymnasiums am Kurfürstlichen Schloß in Mainz · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein der Freunde des staatlichen Gymnasiums am
Kurfürstlichen Schloß in Mainz

b)
Mainz
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
500 EUR der Zustimmung des gesamten Vorstandes (§ 5
Abs. 1) bedürfen.

b)
Erste Vorsitzende:
Ellrich, Brigitte, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzende:
Kunkel, Erich, Mainz, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 14.06.1976 zuletzt geändert am 13.03.2001
a)
30.05.2006
Klumb

b)
Tag der ersten Eintragung:
16.07.1976

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.05.2006.

Satzung Blatt 54 - 55 der Akten
2b)
Nicht mehr
Erste Vorsitzende:
Ellrich, Brigitte, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Wolf, Klaus-Eckhart, Bischofsheim, *XX.XX.XXXX
a)
20.06.2006
Groß

b)
Bl. 61-70, 74-75 d. A.
3a)
Allgemeine Vertretungsbefugnis berichtigt:
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
500,00 EUR der Zustimmung des gesamten Vorstandes
(§ 5 Abs. 1 der Satzung) bedürfen.

b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Wolf, Klaus-Eckhart, Bischofsheim, *XX.XX.XXXX
a)
08.11.2010
Dannegger

b)
Fall 4
4a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
3.000,00 EUR der Zustimmung des gesamten
Vorstandes (§ 5 Abs. 1 der Satzung) bedürfen.

b)
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzende:
Kunkel, Erich, Mainz, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Gönder, Thomas, Mainz-Kostheim, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Zerbe, Harald, Eltville, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Der
Vorstand) beschlossen.
a)
02.11.2011
Groß
b)
Bl. 115 ff
Satzung: Bl. 127 - 128
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Der
Vorstand) beschlossen.
a)
30.07.2012
Groß

b)
Bl. 139 ff
Satzung: Bl. 148, 149
6b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Gönder, Thomas, Mainz-Kostheim, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Dr. med. Schmitz, Daniel, Mainz, *XX.XX.XXXX
a)
15.07.2015
Groß

b)
Bl. 152 ff
7b)
1. Vorsitzende:
Dr. Gradl, Sonja, Mainz, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Dr. med. Schmitz, Daniel, Mainz, *XX.XX.XXXX
a)
22.11.2019
Groß

b)
Bl. 175 ff
8b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Zerbe, Harald, Eltville, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Walter, Tobias, Mainz, *XX.XX.XXXX
a)
08.02.2022
Groß

b)
Bl. 199 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.