Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, im Behinderungsfalle der stellvertretende Vorsitzende.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Oskar Noack
Goslar
Vorstand
Gertrud Lang
Goslar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Für Verfügungen über Grundvermögen und für Eintragungen von Hypotheken und Grundschulden im Grundbuch sind die Unterschriften zweier Vorstandsmitglieder erforderlich. Der Vorstand wird auf dieDauer von jeweils zwei Jahren gewählt, er bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
Satzung Blatt 2 ff der Akten
Tag der ersten Eintragung: 13.01.1964 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.03.2006.
Satzung
Satzung vom 07.08.1963
Insolvenz
Die Mitgliederversammlung vom 06.02.1979 hat die Auflösung des Vereins beschlossen. Gertrud Lang ist in ihrer Eigenschaft als 1.Vorsitzende gesetzliche Liquidatorin.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.