Handelsregister · VR 1414

Registerinformationen

Verein der Freunde der Gebrüder-Grimm-Schule e.V. · Amtsgericht Hamm

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein der Freunde der Gebrüder-Grimm-Schule e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hamm

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1414
Gericht
Amtsgericht Hamm
Letzte Eintragung
04.07.2025
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Frank Wagner

Bergkamen

Vorstand

Anke Schunck

Hamm

Vorstand

Nina Koller

Hamm

Vorstand

Frank Ulrich

Werne

Vorstand

Tanja Altenwirth

Hamm

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 20.09.1999 zuletzt geändert am 14.07.2003
  • Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2011 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), 2 (Zweck des Vereins), 4 (Mitgliedsbeiträge) und 10 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.12.2017 hat die Änderung der Satzung in § 6 Abs. 3 (Der Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Die Zuständigkeit des Vereins) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 22.11.1999 Tag der letzten Eintragung: 13.10.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.11.2005.
  • satz.-änd. Beschluss Bl. 94, neue Satzung Bl. 98 ff.
  • satz.-änd. Beschluss Blatt 158, geänderte Satzung Blatt 161 ff.
  • satz.-änd. Bl.175, geänderte Satzung Bl. 178 ff.
  • satz.-änd. Beschl. Bl. 196 d. A.; geänderte Satzung Bl. 198 ff. d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.