Handelsregister · VR 2238

Registerinformationen

Verein der Förderer und Freunde der Stahlbergschule Hilchenbach-Müsen e.V. · Amtsgericht Siegen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein der Förderer und Freunde der Stahlbergschule Hilchenbach-Müsen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hilchenbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2238
Gericht
Amtsgericht Siegen
Letzte Eintragung
10.10.2023
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Elke Weigand

Hilchenbach

Vorstand

Maike Kienitz

Hilchenbach

Vorstand

Daniela Borbelj

Hilchenbach

Vorstand

Katharina Berg

Hilchenbach

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 17.06.1996
  • Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 14.03.2002 ist die Satzung in § 5 (Wahl des Vorstands), § 6 Abs. 4 (Amtsdauer der Kassenprüfer) und § 9 (Wahl der Kassenprüfer) geändert.
  • Die Satzung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.09.2006 neugefasst.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2007 hat die Neufassung der Satzung mit Änderung in § 2 (Zweck und Aufgaben), § 7 Abs. 1 (Zeitpunkt der Mitgliederversammlung) und § 10 (Mittel und Verwaltungsaufgaben) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 12. Oktober 2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 Ziffer 1 (Zweck und Aufgaben) beschlossen.

Freitext

  • Satzung Bl. 12-15 d.A. Beschluß Bl. 52 d.A.
  • Tag der ersten Eintragung: 17.09.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.11.2004.
  • Beschluss und Satzung Blatt 90 ff. d. A.
  • Beschluss und neue Satzung Bl. 101 ff. d.A.
  • Beschluss Bl. 145-147, Satzung Bl. 149 ff.d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.