Handelsregister · VR 985

Chronologischer Auszug

Verein der Eigenheimbesitzer Hermsdorf e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein der Eigenheimbesitzer Hermsdorf e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
der Hausfrauenberaterin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Salomon, Renate, *XX.XX.XXXX, Berlin

Hausfrauenfachberaterin:

2.
Kotsch, Inge, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 19.01.1951 mit Neufassung vom 08.04.2005 und Änderung vom
05.09.2005.
a)
06.11.2006
Beyer
b)
Satzung Bl.
26-30
Beschluss Bl. 25,
35/36

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
b)
Nicht mehr Hausfrauenfachberaterin:

2. Kotsch, Inge

stellvertretender Vorsitzender:

3.
Dr. Reinke, Lothar, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2016 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
22.02.2017
Kalinowski
b)
Satzung Bl.62-66
Beschluss Bl.60
3b)
Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender:
3. Dr. Reinke, Lothar

Änderung zu Nr. 1:
stellvertretende Vorsitzende:
Salomon, Renate, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorsitzender:
4.
Beier, Bernd, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
13.01.2021
Pietsch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.