Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Ein Vorstandsmitglied alleine kann bis maximal 1.000,00 Euro über das Vermögen verfügen. Ausgaben von mehr als 1.000,00 Euro bis 5.000,00 Euro erfordern Zustimmung aller Vorstandsmitglieder. Ausgaben über 5.000,00 Euro können nur mit Zustimmung der Hauptversammlung geleistet werden.
Tag der ersten Eintragung: 16.07.1948 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Neue Satzung Blatt 152-156
Fall 3
Satzung
Satzung vom 15.02.1935 zuletzt geändert am 26.09.1999
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.