Handelsregister · VR 10492

Chronologischer Auszug

Verein der Briefmarken- und Münzensammler des Kreises Ahrweiler e.V. · Amtsgericht Koblenz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein der Briefmarken- und Münzensammler des Kreises
Ahrweiler e.V.

b)
Bad Neuenahr-Ahrweiler
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
1.Vorsitzender:
Niemzig, Udo, Bad Neuenahr-Ahrweiler, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Heinemann, Günter, Bad Neuenahr-Ahrweiler,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 05.10.1960 zuletzt geändert am 06.02.2000
a)
11.07.2006
Wagner

b)
Tag der ersten Eintragung:
03.12.1960
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 492 AG
Andernach getreten.
Freigegeben am 11.07.2006.
2b)
Nicht mehr
1.Vorsitzender:
Niemzig, Udo, Bad Neuenahr-Ahrweiler, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
1. Vorsitzender:
Wittenburg, Jens-H., Wachtberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.12.2007 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vorstand) und die Mitgliederversammlung vom 20.03.2011 hat die Änderung der Satzung
in § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
22.10.2013
O. Georg

b)
Satzung Bl. 175-178 d.A.
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2017 hat die Änderung der Satzung in §§ 4
(Beiträge) und 8 (Mitgliederversammung) beschlossen.
a)
12.10.2017
Breuch

b)
Fall 5
Beschluss Bl. 204-205
Satzung 213-216
4b)
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Heinemann, Günter, Bad Neuenahr-Ahrweiler,
*XX.XX.XXXX
Gewählt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Kelter, Wolfgang, Bad Neuenahr-Ahrweiler, *XX.XX.XXXX
a)
17.04.2018
Spieß-Welp

b)
Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.