Handelsregister · VR 22170

Registerinformationen

Verein "Alte Brennerei Niemberg e.V." · Amtsgericht Stendal

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein "Alte Brennerei Niemberg e.V."
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Landsberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 22170
Gericht
Amtsgericht Stendal
Letzte Eintragung
09.11.2021
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Jens Prinzing

Landsberg OT Niemberg

Vorstand

Stephan Kemper

Halle (Saale)

Vorstand

Steffen Seppke

Landsberg OT Niemberg

Vorstand

Heike Gundlach

Landsberg OT Niemberg

Vorstand

Wolfram Wojtek

Landsberg OT Eismannsdorf

Vorstand

Oliver Kühnel

Landsberg OT Niemberg

Vorstand

Olaf Büttner

Landsberg OT Niemberg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 25.09.2003
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2009 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit, Geschäftsjahr), 9 (Mitgliederversammlung), 12 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), 13 (Vorstand) der Satzung und die Einfügung des § 18 (Revisoren) beschlossen. Die Bezeichnung der bisherigen §§ 18 und 19 ist nunmehr geändert in §§ 19 und 20.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.09.2010 hat die Änderung des § 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit und Geschäftsjahr) und § 17 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2011 hat die Änderung des § 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit und Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 29.01.2004. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Halle-Saalkreis, VR 2170) getreten. Satzung Bl. 13 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.