der Handel mit Lebensmitteln sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dirk Endt
Mönchengladbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16.01.2001, mehrfach geändert, zuletzt am 31.08.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2012 hat die Änderung der Firma (vormals Frischmarkt Endt Lojewski Alsdorf GmbH), die Sitzverlegung von Alsdorf (bisher Amtsgericht Aachen HR B 13534) nach Mönchengladbach sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2020 hat die Änderung der Firma sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen.
Unternehmensvertrag
Mit der Endt Lojewski Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Wegberg (vormals Kempen; AG Mönchengladbach HRB 12390) als herrschendem Unternehmen ist am 16.08.2001 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, dem die Gesellschafterversammlung vom selben Tage zugestimmt hat.
Mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung vom 22.05.2014 ist der mit der Endt Lojewski Verwaltungsgesellschaft mbH bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 16.08.2001 am 22.05.2014 in § 3 Absatz 3 (Verlustübernahme) geändert worden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.