Handelsregister · VR 1584

Chronologischer Auszug

VERBRAUCHER KONSUM VEREIN · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
VERBRAUCHER KONSUM VEREIN

b)
Usingen
a)
Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Von den
Beiratsmitgliedern vertreten jeweils zwei gemeinsam.
Die Vorstandsversammlung ist bei Anwesenheit des
Vorsitzenden und zwei Beiratsmitgliedern
beschlussfähig, wobei bei der Beschlussfassung über
Satzungsänderungen das nichtanwesende
Beiratsmitglied seine Stimme zur beabsichtigten
Änderung schriftflich abgeben muss. Beschlüsse werden
mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Für eine
Änderung des Vereinszwecks ist die
Vorstandsversammlung nur beschlussfähig, wenn der
Gesamtvorstand anwesend ist. Die Änderung des
Zwecks kann nur einstimmig erfolgen.

b)
Vorsitzender:
Groß, Michael, Textil-Betriebswirt BTE, Usingen
Beirätin:
Klotz, Gabi, Kauffrau, Neu-Anspach
Beirat:
Groß, Uwe, Betriebswirt, Usingen
Beirätin:
Groß, Helene, Kauffrau, Usingen
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 26.01.1993 zuletzt geändert am 10.05.1997
a)
24.11.2005
Turan

b)
Tag der ersten Eintragung:
20.08.1993
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzungsänderung Blatt 31 ff. d.
A.
Neue Satzung Blatt 35 ff. d. A.
2b)
Nicht mehr
Beirätin:
Groß, Helene, Kauffrau, Usingen
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Beirätin:
Ullrich geb. Groß, Gabriele, Neu-Anspach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beirätin:
Groß, Aygün, Usingen, *XX.XX.XXXX
a)
15.08.2018
Kleebach

b)
Anmeldung Blatt 1 Sonderband II
Beschluss Blatt 2-4 Sonderband
II

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.