Vertretungsberechtigt sind der Landesverbandsvorsitzende, bis zu drei rechtsverbindliche Vertreter und die Beisitzer. Der Landesverbandsvorsitzende oder ein rechtsverbindlicher Vertreter vertreten gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Werth
Gaggenau
Vorstand
Ulrich Gärtner
Mannheim
Vorstand
Günter Fuchs
Kippenheim
Vorstand
Jürgen Wetterauer
Karlsruhe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.07.1947 in Neufassung vom 10.10.2009.
Die Mitgliederversammlung vom 10.10.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geltungsbereich), § 3 (Zweck, Aufgaben und deren Verwirklichung), § 5 (Organe des Landesverbandes), § 6 (Landesverbandssitzung), § 8 (Landesverbandsvorstand), § 9 (Geschäftsstelle), § 10 (Schiedsgericht), § 11 (Auflösung des Landesverbandes), § 14 (Name und Sitz der Bezirksverbände), § 16 (Zweck und Verwirklichung der Bezirksverbände), § 20 (Bezirksverbandsvorstand), § 22 (Vermögensanfall), § 23 (Name und Sitz der örtlichen Untergruppen), § 25 (Zweck und Verwirklichung der örtlichen Untergruppen), § 27 (Organe der örtlichen Untergruppen), § 28 (Auflösung der örtlichen Untergruppen), § 29 (Vermögensanfall), § 30 (Richtlinien für Bezirksverbände und örtliche Untergruppen), § 32 (Beginn und Fortsetzung der Mitgliedschaft), § 33 (Ende der Mitgliedschaft), § 34 (Datenschutz) und § 35 (Redaktionelle Satzungsänderungen) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 14.07.1948
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 45-61
Satzung: Sonderband 1 Bl. 142 ff
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