Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Zum Erwerb sowie zur Veräußerung von Grundeigentum ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich. Verträge, soweit sie finanzielle Verpflichtungen über einen Jahresbetrag von 10.000,00 DM im Einzelfall überschreiten, mit Ausnahme der in der Jahreshaushaltsplanung bereits genehmigten Ausgaben, bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung. Der Gesamtvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 128 ff.
Anmeldung Blatt 7ff Sonderband
Fall 5
Satzung
Satzung vom 08.12.1970 zuletzt geändert am 27.02.1987
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2007 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.