Handelsregister · VR 10643

Registerinformationen

Verband für landwirtschaftliche Fachbildung (VIF) Waldkirchen - Grafenau e.V. für den Landkreis Freyung-Grafenau · Amtsgericht Passau

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verband für landwirtschaftliche Fachbildung (VIF) Waldkirchen - Grafenau e.V. für den Landkreis Freyung-Grafenau
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Waldkirchen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 10643
Gericht
Amtsgericht Passau
Letzte Eintragung
06.03.2020
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Sebastian Pauli

Hohenau

Vorstand

Sieglinde Peck

Ringelai

Vorstand

Alexander Putz

Fürsteneck

Vorstand

Elisabeth Paulik

Hohenau

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 10.03.2005
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz) und 3 (Gemeinnützigkeit) der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2014 hat die Änderung der §§ 1 Abs. 1 (Name), 6 (Mitgliedsbeiträge) und 13 (Satzungsänderung) der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2015 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck und Aufgaben), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Geschäftsjahr), 6 (Mitgliedsbeiträge), 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), 8 (Organe des Verbands), 9 (Vorstand), 11 (Mitgliederversammlung), 13 (Satzungsänderung), 14 (Protokolle), 15 (Verbandsmitteilungen) und 17 (Auflösung des Verbands, Anfall des Verbandsvermögens) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 04.07.2005. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Beschluss Bl. 37 SB;
  • Beschluss Bl. 41 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 42 SB.
  • Beschluss Bl. 44 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 45 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.