Verband für haus- und landwirtschaftliche Fachbildung im Landkreis Ansbach e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Ansbach
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 20004
Gericht
Amtsgericht Ansbach
Letzte Eintragung
02.08.2025
Abrufstand
13.01.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Helmut Siller
Buch am Wald
Vorstand
Erna Korn
Windelsbach
Vorstand
Johannes Bock
Diebach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.12.1938. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 40.59 SB;
Neue Satzung Bl. 142 ff.
Satzung Bl. 277 ff.
Satzung
Satzung vom 12.11.1938 zuletzt geändert am 17.04.1973
Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Name und Sitz des Vereins wurden geändert. Zur Vertretung sind nun drei Vorstandsmitglieder jeweils einzeln berechtigt. Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2018 hat die Änderung des § 12 (Verfahrensordnung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2025 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck und Aufgaben des Verbandes), 3 (Organisation des Verbandes), 4 (Mitgliedschaft), 8 (Der Hauptausschuss), 9 (Hauptversammlung), 12 (Verfahrensordnung),14 (Beiträge) und 20 (Datenschutz), 21 (Auflösung des Vereins), 22 (Satzungsänderungen) der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verband für haus- und landwirtschaftliche Fachbildung Dinkelsbühl e.V. mit dem Sitz in Dinkelsbühl (Amtsgericht Ansbach VR 200740) und der Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Ansbach e.V. mit dem Sitz in Ansbach (Amtsgericht Ansbach VR 200818) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2025 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 25.01.2025 und je der Beschlüsse der jeweiligen Mitgliederversammlung der beiden übertragenden Vereine je vom 25.01.2025 mit hiesigem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.