Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer, der stellvertretende Schriftführer, der Kassenwart und der stellvertretende Kassenwart. Die beiden Vorsitzenden sind alleinvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind jeweils zu zweit vertretungsberechtigt.
Änderungsbeschluss Blatt 95-97 der Registerakten.
Tag der ersten Eintragung: 23.02.1965 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.10.2005.
Satzung Blatt 125 ff. der Akten
Fall 4
Satzung Blatt 142 ff der Akten
Fall 5
Satzung
Satzung vom 17.11.1964
Die Mitgliederversammlung vom 27.12.2001 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.