Handelsregister · VR 20583 früher Amtsgericht Lünen

Registerinformationen

Verband Druck und Medien Akademie Nord-West e.V. · Amtsgericht Dortmund

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verband Druck und Medien Akademie Nord-West e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Lünen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 20583 früher Amtsgericht Lünen
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Letzte Eintragung
12.05.2025
Abrufstand
19.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

W. Arndt Bertelsmann

Bielefeld

Vorstand

Oliver Curdt

Herdecke

Vorstand

Andreas Schnieder

Lüdinghausen

Vorstand

Sönke Boyens

Heide

Vorstand

Jürgen Schmidt

Datteln

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Bildungswerk Druck + Medien Nordrhein e.V. mit dem Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf VR 6074) ist durch Verschmelzungsvertrag vom 23.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung dieses Vereins vom selben Tage mit diesem Verein verschmolzen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 14.08.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Lünen VR 583) getreten. Freigegeben am 06.07.2009.
  • Zu Sp. 4 a) von amtswegen berichtigend (wegen fehlerhafter Migration) eingetragen
  • Beschluss Blatt 4, Satzung Blatt 5 - 9 des Sonderbandes
  • Beschluss Blatt 30 - 38 des Sonderbandes
  • Satzung Blatt 39 - 45 des Sonderbandes

Satzung

  • Satzung vom 23. Januar 1978, zuletzt geändert am 23. Juni 2006.
  • Die Mitgliederversammlung vom 01.02.2012 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name) und 2 (Zweck und Ziel) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.05.2024 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), 6 (Mitgliederversammlung) und 7 (Vorstand) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.