Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Sie können jeder einzeln Rechtsgeschäfte und Kreditaufnahmen nur bis zur Höhe von 10.000,-- DM und gemeinschaftlich bis zur Höhe von 50.000,-- DM eingehen. Für Rechtsgeschäfte und Kreditaufnahmen über 50.000,-- DM und für den Erwerb, die Veräußerung und die dingliche Belastung von Grundeigentum ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Barth
Pforzheim
Vorstand
Werner Loss
Pforzheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.06.1998.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 07.08.1998
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