Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Stuttgart
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 287
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
28.11.2018
Abrufstand
04.04.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Für a) den Erwerb, die Veräußerung oder die dinglicher Belastung von Grundeigentum, b) den Abschluss von Verträgen, durch welche dem Verband fortlaufende Verpflichtungen in Höhe von mehr als 25.000,-- EUR pro Jahr auferlegt werden, mit Ausnahme der Anstellungsverträge für die Angestellten der Geschäftsstelle, c) die Aufnahme von Darlehen ist ein Beschluss der Delegiertenversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ludger Wendeler
Salach
Vorstand
Michael Ziegler
Nürtingen
Vorstand
Rainer Biedermann
Schwäbisch Hall
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.03.1949 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 29.05.2000.
Die Delegiertenversammlung vom 24.04.2007 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 2 e) (Zweck und Aufgaben des Verbandes) und in § 14 Abs. 3 a) (Fachgruppen und Ausschüsse) beschlossen.
Die Delegiertenversammlung vom 27.04.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Delegiertenversammlung vom 29.04.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck und Aufgaben des Verbandes) und § 12 (Geschäftsführender Vorstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.01.2006.
Tag der ersten Eintragung: 30.04.1949
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 332/333
Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 340
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 347/349
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 355 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 353
Satzung: Sonderband Blatt 359
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.