Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % seiner Mitglieder anwesend sind.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Blatt 155 ff.
Anmeldung Blatt 167
Anmeldung Blatt 182 - 199
Anmeldung Blatt 205-209
Fall 6
Beschluss Satzungsänderung Blatt 215 bis 219
Fall 8
Beschluss Blatt 22
Fall 9
Beschluss Blatt 31 - 34
Fall 10
Beschluss Blatt 44 - 48
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Beschluss Blatt 132
Anmeldung Blatt 167
Beschluss Blatt 168
Fall 15
Fall 16
Beschluss Blatt 220 - 223
Satzung
Satzung vom 11.02.1948 zuletzt geändert am 01.03.2003
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name), 4 (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft), 8 (Vorstand), 9 (Zuchtausschuss), 10 (Mitgliederversammlung), 11 (Zuchtbuchordnung), 12 (Zuchtleitung) und 14 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2008 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Verbreitungsgebiet) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Entschädigung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.02.2013 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Sitz, Verbreitungsgebiet), 2 (Zweck und Aufgaben) und 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Durch Umlaufverfahren vom 21.12.2020 wurde die Änderung der Satzung in den §§ A.2 (Zweck) und A.14 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2023 hat die Änderung der Satzung in A.10.3 (Mitgliederversammlung) und B.13.3 (Meldungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2024 hat die Änderung der Satzung in den Bestimmungen B 9 (Grundbestimmungen Equidenpass, Bescheinigungen und Eigentumsurkunden), B 10 (Bestimmungen Tierzuchtbescheinigungen für Zuchtmaterial), B 11 (Datenerfassung), B 13 (Zuchtdokumentation), B 17 (Verbandsprämien) und B 20 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.